Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung

Jeder sollte zumindest eine Vorsorgevollmacht haben - nicht nur jetzt. Jedoch ist es aktuell wahrscheinlicher als zu anderen Zeiten, dass diese Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung bei vielen Menschen relevant wird. Es ist nur wenig aufwendig eine Vorsorgevollmacht auszufüllen und muss auch nicht notariell beglaubigt werden. Eine genauere Erklärung ist weiter unten zu finden. Es kann immer etwas passieren, dass sie benötigt wird, aktuell ist es jedoch wahrscheinlicher und es ist wichtig, dass man selbst, die Eltern, die Großeltern, der/die eigene Partner/-in und erwachsene Kinder eine haben. Noch wichtiger ist es jedoch bei einem Krankenhausaufenthalt diese mitzunehmen, denn abgeheftet zu Hause bringt sie vor Ort nichts. Jedoch sollte man nie das Original in einer Klinik belassen, sondern dort nur eine Kopie machen lassen und diese in die Akte geben. Wenn keine Vorsorgevollmacht in der Klinik vorliegt oder diese die Gesundheitsfürsorge nicht einschließt, muss in einem Fall, dass man selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann, zunächst eine Betreuung gerichtlich eingerichtet werden. Dies kostet Zeit und ist im Vergleich zur Vorsorgevollmacht sehr viel aufwändiger. Um für sich eine wirksame Vorsorgevollmacht zu machen, kann man die Vorlage ausdrucken, entsprechend ausfüllen, fest zusammenheften (oder besser direkt doppelseitig auszudrucken) und gemeinsam mit der Person, die für die Vorsorge festgelegt wird, unterschreiben.

Unterschied Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legt jeder für sich selbst fest, in welchem Umfang medizinische Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, Nierenersatzverfahren, künstliche Ernährung usw.) bei lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen durchgeführt werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies zu kommunizieren. Um eine Patientenverfügung auszufüllen ist es notwendig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und zu informieren. Oftmals sind bereits kleine Formulierungen wichtig, die eine große Wirkung haben und es oft viele Umstände gibt, die diese Verfügung dann nicht abdeckt. Beispiel: Wenn in der Verfügung steht, dass zwei erfahrene Ärzte unabhängig von einander feststellen müssen, dass der Sterbeprozess unwiderbringlich begonnen hat, soll keine Therapie mehr gemacht werden. Alleine durch die Voraussetzung, dass es zwei sein müssen, kann ein Notarzt diese Patientenverfügung nicht nutzen, sondern muss den/die Patienten/-in in ein Krankenhaus transportieren lassen, da er nur alleine vor Ort ist. Hierfür muss eine gewisse Fachkenntnis vorhanden sein oder die Bereitschaft sich damit intensiver auseinander zu setzen, damit im Falle der Nutzung die Verfügung auch hilfreich ist und durch die behandelnden Ärzte auch im Sinne des Patienten umgesetzt werden kann. Auch für Patientenverfügungen gibt es Formulierungsvorschläge, jedoch kann dies jeder auch selbst formulieren. Wichtig ist auch, dass kein inhaltlicher Widerspruch enthalten ist. Im Zweifelsfall sollte man sich fachkundige (medizinische) Hilfe holen.

Eine Vorsorgevollmacht ist hier deutlich einfacher. Es geht darum, dass man selbst festlegt, welche Person in meinem Sinne entscheiden darf, sollte ich selbst nicht mehr in der Lage sein, meinen Willen zu bekunden. Vorsorgevollmachten müssen nicht notariell beglaubigt werden, um Gültigkeit zu haben. Es macht Sinn sie von Zeit zu Zeit mit Datum erneut zu unterschreiben. Wichtig ist, dass eine Vorsorgevollmacht verschiedene Lebensbereiche umfasst (z.B. Vermögensfürsorge und Unterbringung). Für medzinische Entscheidungen ist der Abschnitt Gesundheitsfürsorge. Die Sorge, dass man mit der Untschrift seine Autonomie völlig abgibt und jemand anders einfach entscheiden kann, ist unbegründet. Eine Fürsorgevollmacht greift erst, wenn die eigene Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Es ist auch möglich mehr als eine Person zu bevollmächtigen.

Vorlage Vorsorgevollmacht

Vorlage Patientenverfügung des Bundesgesundheitsministerium

Vorlage Patientenverfügung der Bundesärztekammer

updatedupdated2020-06-262020-06-26